Rahmenbedingungen: worauf du achten solltest
Arbeitszeit während der Elternzeit: Eltern dürfen im Rahmen von § 15 BEEG bis zu 32 Wochenstunden erwerbstätig sein, sofern keine abweichenden Regelungen gelten [2].
Mitteilung an den Arbeitgeber: Ist die Nebentätigkeit nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, reicht eine schriftliche Mitteilung. Ein Widerspruch ist nur möglich, wenn betriebliche Gründe vorliegen [1].
ElterngeldPlus bietet Modelle mit reduzierter Auszahlung bei längerer Bezugsdauer [3].
Elterngeld und Einkommen aus Selbstständigkeit: Deine Einkünfte wirken sich auf das Elterngeld aus. Es lohnt sich trotzdem, Geld dazuzuverdienen — hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
| Rechenbeispiel | Mit Zuverdienst | Ohne Zuverdienst |
|---|---|---|
| Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.500 € | 2.500 € |
| Netto-Zuverdienst nach der Geburt | 1.300 € | 0 € |
| Differenz | 1.200 € | 2.500 € |
| 65 % der Differenz = Elterngeld | 780 € | 1.625 € |
| Netto-Einkommen nach der Geburt + Elterngeld | 2.080 € | 1.625 € |
Finanzierungsmöglichkeiten
Für deinen Start in die Selbstständigkeit gibt es einige Finanzierungsoptionen, die mit dem Elterngeld kombiniert werden können:
Mikrokreditfonds Deutschland: Gründungsideen bis 20.000 € können gefördert werden – auch ohne Bankzugang [4].
KfW-Gründerkredit – StartGeld: Darlehen für Investitionen und Betriebsausgaben in den ersten drei Jahren nach Gründung – auch ideal bei Gründung in der Elternzeit [5].
Gründungszuschuss nach der Elternzeit: Wenn Anspruch auf ALG I besteht, kann der Gründungszuschuss auch direkt nach der Elternzeit beantragt werden → Gründen mit ALG I. Voraussetzungen: mindestens 15 Wochenstunden Selbstständigkeit, tragfähiger Businessplan sowie fachkundige Stellungnahme (z. B. von IHK) [6].
Versicherung während der Elternzeit
Krankenversicherung: Wenn du bisher nicht berufstätig und damit in der Familienversicherung pflichtversichert bist, bleibst du bei geringem Einkommen (ca. bis 505–535 € monatlich) pflichtversichert. Liegt dein Einkommen darüber, entsteht Pflichtmitgliedschaft – oft mit höheren Beiträgen [7].
Schritt für Schritt
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Anspruch klären | Basis, Plus, Partnerschaftsbonus; Voraussetzungen verstehen |
| 2. Einkommen planen | Steuerbescheid, Rechner nutzen, Buchhaltungsstrategien planen |
| 3. Antrag stellen | Erst ab Geburt möglich, Einkommen später belegen |
| 4. Selbstständigkeit starten | Max. 32 h/Woche, Arbeitgeber informieren |
| 5. Finanzierung sichern | Mikrokredit, KfW-StartGeld ggf. beantragen |
| 6. Langfristig absichern | Buchhaltung führen, finanzielle Rücklagen im Blick behalten |
1. Status & Anspruch klären (bevor du loslegst)
- Sicher dir deinen Anspruch: Du brauchst einen Wohnsitz in DE, lebst im selben Haushalt mit deinem Kind, betreust es selbst und übst keine volle Erwerbstätigkeit aus [8].
- Entscheide, ob du Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus willst – je nach Arbeitszeit, Elternzeitdauer und Berufswunsch.
2. Planung & Einkommensvorsorge
- Als Selbstständige/r wird dein Elterngeld meist anhand des Netto-Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres berechnet (65 % vom Netto, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €) [3].
- Falls dein Einkommen im Bezugszeitraum schwanken wird, kannst du ein anderes Wirtschaftsjahr beantragen (z. B. wegen Schwangerschaft) oder mit dem Zuflussprinzip hohe Einnahmen zeitlich steuern.
3. Antrag & Nachweis vorbereiten
- Nutze den [9], um deinen möglichen Anspruch vorab abzuschätzen.
- Der Antrag kann erst ab Geburt gestellt werden – bereite alle Unterlagen aber schon vor: Steuerbescheid, Einnahmenüberschussrechnung, Prognosen für den Bezugszeitraum.
- Elterngeld wird unter Vorbehalt gezahlt. Nach dem Bezugszeitraum musst du dein tatsächliches Einkommen nachweisen – bei Abweichungen erfolgen Nachzahlungen oder Rückforderungen.
4. Selbstständigkeit während des Bezugs
- Du darfst bis max. 32 Stunden pro Woche arbeiten – darüber fällt Elterngeld weg.
- Informiere rechtzeitig deinen Arbeitgeber, wenn du während der Elternzeit tätig werden willst. Er oder sie hat vier Wochen Zeit zu widersprechen.
5. Fördermittel & Finanzierung
- Für Investitionen oder laufende Kosten kannst du z. B. einen Mikrokredit (bis ca. 20.000 €) oder einen KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld beantragen.
6. Langfristig planen
- Nutze die Elternzeit, um Schritt für Schritt deine Selbstständigkeit aufzubauen – z. B. mit Website, Pilotprojekten oder kleinem Netzwerk.
- Achte von Beginn an auf Buchhaltung & Stundennachweise – das hilft später bei Elterngeld-Nachprüfungen.
- Plane auch finanziell voraus: Elterngeld ersetzt nicht 100 % deines Umsatzes – laufende Kosten wie Krankenversicherung laufen weiter [10].
Quellen
- [1]Frau und Beruf BW – Gründen in der Elternzeit
- [2]SevDesk – Selbstständig in der Elternzeit
- [3]Familienportal – Elterngeld
- [4]Existenzgründungsportal – Mikrokredite in der Elternzeit
- [5]Existenzgründungsportal – Förderung in der Elternzeit
- [6]Existenzgründungsportal – Gründungszuschuss in der Elternzeit
- [7]IHK Karlsruhe – Nebenerwerbsgründung in der Elternzeit
- [8]TOnline – Elterngeld für Selbstständige
- [9]Elterngeldrechner des Bundes – Elterngeldrechner
- [10]VGSD – Elterngeld Ratgeber für Selbstständige