Wie funktioniert der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für ALG I-Beziehende, die sich hauptberuflich selbstständig machen [2].
Er erfolgt in zwei Phasen – insgesamt maximal 15 Monate:
- Phase 1 (6 Monate): Auszahlung des zuletzt bezogenen ALG I plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. Das sind 60 % des letzten Nettoentgelts (67 % mit Kind, für das du Kindergeld erhältst) [3].
- Phase 2 (bis zu 9 Monate): Fortzahlung einer Pauschale von 300 € monatlich, wenn weiterhin ein Bedarf besteht und die Geschäftsentwicklung tragfähig ist [3].
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch, daher solltest du dich gut vorbereiten. Die Bewilligung erfolgt durch die Agentur für Arbeit [2].
Gute Vorbereitung ist wichtig
Die wichtigsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag [2]:
- Ausreichend Restanspruch auf ALG I: Zum Zeitpunkt der Unternehmensanmeldung müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen. Bei einer Behinderung nach § 19 SGB III kann dieser Wert ggf. niedriger liegen.
> Achtung: Auf manchen Webseiten steht, dass nur noch 90 Tage Restanspruch nötig seien. Das ist falsch — der entsprechende Gesetzesentwurf von 2024 wurde nicht verabschiedet.
- Eine fachkundige Stellungnahme — z. B. von IHK, Handwerkskammer, SteuerberaterIn oder Bank. Sie bewertet die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens und erfordert einen Businessplan [4].
Weitere Voraussetzungen:
- Fachliche Eignung: Nachweis der für die Selbstständigkeit notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit wird nicht gefördert
- Kein vorheriger Gründungszuschuss: In den letzten 24 Monaten darf keine Förderung durch den Gründungszuschuss erfolgt sein
- Keine Ruhenzeiten: z. B. bei Krankengeld, Abfindungen oder Entgeltfortzahlungen
- Keine Sperrzeiten: z. B. bei Eigenkündigung (bis zu 12 Wochen Sperrzeit) oder Arbeitsablehnung
Unterstützung und Beratung
Die Erfüllung aller Voraussetzungen erfordert eine gute Vorbereitung. Eine qualifizierte Beratung steigert die Erfolgschancen — und wird komplett gefördert, sodass GründerInnen keine Kosten entstehen.
Deine lokale IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) prüft nicht nur dein Vorhaben, sondern bereitet dich auch auf die Gründung vor.
Zusätzlich gibt es oft unterstützende Maßnahmen wie kostenfreie Coachings über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) [2].
Finanzen im Blick
Grundlage für die Berechnung des ALG I ist das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Wurden weniger als 150 sozialversicherungspflichtige Tage gearbeitet, wird auf 24 Monate erweitert. Fehlen auch dort 150 Tage, gilt ein fiktives Gehalt.
Berechnung: Gesamtbrutto ÷ Arbeitstage = tägliches Bemessungsentgelt. Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld) zählen mit. Vom Brutto werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Leistungshöhe:
- 67 % des errechneten Betrags mit Kind
- 60 % ohne Kind
Monatsbetrag = Tagesanspruch × 30.
Tipp: Bei niedrigem ALG I kann ergänzend ALG II beantragt werden [5].
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du zahlst lediglich Steuern auf das Einkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit. Die gesetzlichen Krankenversicherungen rechnen den Gründungszuschuss jedoch als Einkommen an, was deinen Beitrag erhöhen kann [2].
Schritt für Schritt zur Förderung
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Ausgangslage klären | Fristen und Anspruch prüfen, bevor ALG I beantragt wird |
| 2. Anspruch sichern | Arbeitssuchend melden, ALG I beantragen, Gründungsabsicht früh ansprechen |
| 3. Geschäftsidee vorbereiten | Businessplan schreiben, fachkundige Stellungnahme einholen |
| 4. Förderung beantragen | Unterlagen und Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen |
| 5. Selbstständigkeit starten | Gewerbe/freiberufliche Tätigkeit anmelden, Versicherungen klären |
| 6. Verlängerung | Nach 6 Monaten Verlängerung des Zuschusses beantragen |
1. Ausgangslage klären (noch vor ALG I)
- Prüfe, wann dein Anspruch auf ALG I entsteht (abhängig von Beschäftigungsdauer und Beitragszeiten).
- Achte auf deine Kündigungsfrist – bei Eigenkündigung droht eine Sperrzeit von 12 Wochen. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Lösung sein, muss aber gut verhandelt werden.
- Berechne schon jetzt, wie lange und in welcher Höhe du ALG I bekommst.
2. Anspruch sichern
- Arbeitsuchend melden: frühestens 3 Monate vor Ende des Jobs, spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Das geht online oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit.
- ALG I beantragen: dafür brauchst du u. a. deine Kündigung/den Vertrag, Arbeitsbescheinigungen und Kontoauszüge.
- Gespräch mit der Agentur für Arbeit: Sprich früh an, dass du gründen möchtest. So zeigst du Motivation und eröffnest den Weg zum Gründungszuschuss.
3. Geschäftsidee vorbereiten
- Mach einen Ideen-Check: Was bietest du an? Wer ist deine Zielgruppe?
- Erstelle einen Businessplan mit Konzept, Finanzplan und Rentabilitätsvorschau. Vorlagen gibt es z. B. bei der IHK oder Gründerplattform.
- Hol dir Feedback von GründerInnen, BeraterInnen oder deiner lokalen IHK oder HWK.
4. Voraussetzungen für Förderung schaffen
- Sichere dir eine fachkundige Stellungnahme (z. B. von IHK, HWK oder SteuerberaterIn), die bestätigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist.
- Nutze ggf. einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für kostenlose Gründungscoachings.
- Prüfe anhand deines Finanzplans, ob du Eigenmittel oder Mikrokredite brauchst – zusätzlich zum Gründungszuschuss.
5. Gründungszuschuss beantragen
- Stelle den Antrag, solange du noch ALG I beziehst – aber noch nicht offiziell selbstständig bist.
- Reiche Businessplan, Finanzplan und die fachkundige Stellungnahme bei der Agentur ein.
- Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung: Je besser deine Unterlagen, desto höher die Chancen.
6. Selbstständigkeit starten
Jetzt kannst du dein Gewerbe anmelden! → Selbstständigkeit anmelden
- Starte mit Marketing: Website, Social Media, Netzwerk.
- Behalte Einnahmen und Ausgaben im Blick und aktualisiere regelmäßig deinen Businessplan.
7. Verlängerung
Nach 6 Monaten kannst du die Verlängerung des Zuschusses (300 € für weitere 9 Monate) beantragen.
Quellen
- [1]Deutschland Startet – Gründungszuschuss Studie
- [2]Für Gründer – Gründungszuschuss
- [3]Gründerplattform – Gründungszuschuss beantragen
- [4]IHK München – Gründen aus Arbeitslosigkeit
- [5]Lohnsteuer Kompakt – Arbeitslosengeldrechner
- [6]IHK – Ihk.De
- [7]HWK – Arbeitslose Gruender 91,0,217
- [8]Agentur für Arbeit – Arbeitslos Melden
- [9]IHK – Businessplan Anleitung 2264218
- [10]Gründerplattform – Businessplan
- [11]AVGS – Aktivierungs Vermittlungsgutschein Avgs